AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Detektei Martin Ulm Wien Österreich

AGB

I. Vertragsabschluß

Der Auftraggeber ermächtigt die Detektei Martin Ulm Wien für Detektiv und Sicherheitsoperationen, in der Folge "Auftragnehmer" genannt, zur Durchführung des in der Auftragserteilung angeführten Auftrages. Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Erbringung einer Detektivleistung.

Diese AGB gelten auch für durch den Auftraggeber gewünschte oder genehmigte Ergänzungs- oder Folgeaufträge.

Änderungen der Auftragserteilung, der Honorarvereinbarung und der AGB sind nur in schriftlicher Form zulässig.

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass dessen eigene AGB gegenüber dem Auftragnehmer nicht anwendbar sind.

Der Auftraggeber bestätigt mit Unterfertigung der AGB, dass mit dem Auftrag keine gesetzwidrigen Ziele verfolgt werden.

Erfolgt die Auftragserteilung durch Bevollmächtigte oder Beauftragte des Auftraggebers, so haften diese zur ungeteilten Hand mit dem Auftraggeber für alle aus dem Vertrag erwachsenden Kosten.

Ebenso haften mehrere Auftraggeber dem Auftragnehmer zur ungeteilten Hand.

Der Auftragnehmer hat Wahlfreiheit, welche dieser Personen er zuerst zur Haftung heranzieht.

II. Zahlungsvereinbarung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personal- und Sachaufwand durch Vorauszahlung zu decken.

Die geplante Tätigkeit wird in dem Zeitpunkt aufgenommen, in dem die Akontierung in die Sphäre des Auftragnehmers gelangt.

Die Mindesteinsatzzeit beträgt 3 Stunden.

Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist das Entgelt mit Rechnungslegung oder Berichtübermittlung durch den Auftraggeber fällig.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche durch den Auftrag verursachten Zeit- und Sachaufwände, auch auftragskausale Behörden- und Gerichtstermine (Zeugenaussagen), sowie Verkehrs- und Verwaltungsstrafen abzudecken.

Der Auftraggeber haftet für Aufwendungen und Schäden, die aufgrund von Informationsweitergabe / Informationsdefizit beim Auftragnehmer entstehen.

Der AG verpflichtet sich während bestehenden Auftragsverhältnisses in derselben Sache nicht Dritte zu beauftragen oder gar selbst tätig zu werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, ebenso den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher aus der Durchführung des Auftrages entstandenen Nachteile schad- und klaglos zu halten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich im Verzugsfall der fälligen Honorare die gesetzlichen Verzugszinsen und alle Mahn-,Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten sowie die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu ersetzen.

Eine kostenfreie Stornierung von Einsätzen (Observation, Ermittlung, Interaktion etc.) muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn schriftlich, oder mündlich,erfolgen. Bei Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 3 Stunden verrechnet.

III. Auftragsdurchführung

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse und Vorgangsweisen weder vorweggenommen noch garantiert werden können.

Der Eintritt eines bestimmten Erfolges kann zwar erwartet, nicht jedoch garantiert werden.  Es gibt Vorgänge und Ereignisse die nicht vorhersehbar sind.

Eine Haftung für den Erfolg des Auftrages wird ausgeschlossen.

Der AG nimmt zur Kenntnis, dass es zu Situationen im Straßenverkehr kommen kann, die eine Aufrechterhaltung der Observation nicht zulassen. Genauso kann es im zwischenmenschlichen Bereich zu Situationen kommen, die ebenfalls eine Fortführung von bestimmten Ermittlungen unmöglich machen. Die vereinbarte Mindestverrechnungszeit bleibt hierbei unberührt.

Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages.

Der Einsatz und das Ablösen des Personals, die Fahrzeugverwendungen sowie die Art der Ausführung des Auftrages liegen im fachlichen Ermessen des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer hat, sofern der Auftraggeber nicht erreichbar ist, die Freiheit, unaufschiebbare Handlungen ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber auf dessen Kosten durchzuführen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich vor dem Einsatz von Überwachungseinrichtungen (z. B. Videoüberwachungsanlage) die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

IV. Quellenschutz

Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf die Preisgabe der Identität von Auskunftspersonen und Informanten.

V. Berichterstattung und Vertragsbeendigung

Die Berichterstattung erfolgt in der Regel schriftlich, wird streng vertraulich behandelt und ist nur für den Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigten bestimmt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Irrtümer oder Fehler aufgrund von mündlichen Berichten.

Den Aufragnehmer trifft keine Haftung für die Verwendung der Informationen und Ermittlungsergebnisse durch den Auftraggeber, der für die Weitergabe der Berichte persönlich haftet.

VI. Vertragsbeendigung

Die Beendigung des Vertrages/Auftrages ist dem Auftragnehmer schriftlich oder mündlich mitzuteilen.

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Kosten, die durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung dem Auftragnehmer entstehen.

VII. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist und er im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder er im Inland beschäftigt ist, bestimmt sich der Gerichtsstand zur Entscheidung aller aus diesem Vertag entstehenden Streitigkeiten nach den allgemeinen Zuständigkeitsregeln, ansonsten ist der Gerichtsstand das sachlich für den Standort des Auftragnehmers zuständige Gericht.

Der Auftrag/Vertrag sowie die AGB unterliegen dem österreichischen Recht.


Berufsdetektive

Das Recht auf seiner Seite zu haben, ist manchmal zu wenig.


Die Wiener Berufsdetektive erbringen den Beweis

Die Ausübung des Sicherheitsgewerbes/Berufsdetektive ist per Gesetz durch die Gewerbeordnung geregelt. Nach diesen Bestimmungen liegt ein reglementiertes Gewerbe vor. Die Ausübung des Sicherheitsgewerbes setzt eine ausdrückliche Bewilligung (früher Konzession) der Behörde voraus. Neben den allgemeinen Bedingungen der selbständigen Gewerbeausübung sind für Berufsdetektive besondere Voraussetzungen wie der geforderte Befähigungsnachweis (fachliche und rechtliche Qualifikation) und eine besondere Zuverlässigkeit zwingend vorgeschrieben und durch die Behörden zu prüfen.

wko.at

Die Wiener Detektive stehen für Vertrauen, Glaubwürdigkeit und ein hohes Maß an Zuverlässigkeit.

Mit ihrer Erfahrung und den strengen gesetzlichen Regelungen bezüglich Arbeitsweise und Verschwiegenheit sind die Wiener Detektive befähigt, Ihre anvertrauten Angelegenheiten mit einem Höchstmaß an Diskretion, Gründlichkeit und Haltbarkeit vor einem Straf- oder Verwaltungsgericht zu ermitteln.

Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich

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